Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW22 2018)

03.06.2018

[IITR – 3.6.18] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Warum die DSGVO nur ein Anfang sein kann >>> Datenschutz bringt Betriebe und Vereine ins Straucheln >>> Abmahn-Maschinerie ist angelaufen >>> Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Mythos >>> Ausländische Regierungen dürfen weiter Daten sammeln).

Dienstag, 29. Mai 2018

Warum die DSGVO nur ein Anfang sein kann. Die EU hat mit der Datenschutzgrundverordnung einen Meilenstein gesetzt. Gleichzeitig darf Datenschutz kein Privileg der wohlsituierten Industrieländer sein, schreibt Gastautor Kai-Moritz Keller vom Weltwirtschaftsforum in welt.de…

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Mittwoch, 30. Mai 2018

Datenschutz bringt Betriebe und Vereine ins Straucheln. Ob Unternehmen, Arzt oder Verein – Geschäftsführer und Vorstände müssen sich seit vergangenem Freitag noch mehr als vorher um den Datenschutz kümmern. Hartmut Siefken, Wilhelmshavener Zeitung.de…

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DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen. Die ersten Rechtsanwaltskanzleien berichten von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei geht es um Beanstandungen von Unternehmen zu Websites von Mitbewerbern. heise.de…

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Freitag, 1. Juni 2018

Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Mythos. Mit einem Klick bestätigen wir die AGB und die Datenschutzhinweise. Gelesen und verstanden haben wir sie aber nicht. Die oft zitierte und beschworene informationelle Selbstbestimmung ist daher ein Mythos, meint Kulturwissenschaftler Michael Seemann. Deutschlandfunkkultur.de…

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Samstag, 2. Juni 2018

DSGVO: Ausländische Regierungen dürfen weiter Daten sammeln. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen US-amerikanische Behörden weiterhin Daten von EU-Bürgern sammeln. Der DSGVO gilt nicht für Geheimdienste. Deutsche Wirtschafts Nachrichten.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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