Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW36 2020)

06.09.2020

[IITR – 6.9.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Fitness-Armband erkennt Gefühle >>> Wie anonym ist Apple Pay mit GiroCard >>> Verbot von Pseudonymen >>> Steuer-ID als Bürgernummer verfassungswidrig >>> Gästelisten sind verfassungswidrig >>> Darf die Polizei Demos mit Drohnen überwachen? >>> Zwangsmaßnahme Digitalisierung).

Montag, 31. August 2020

Fitness-Armband. Perfekter Fitnesstracker oder gruseliges Spionagetool? Amazon Halo Armband erkennt dank Bodyscan sogar GefühleMariella Wendel, homeandsmart.de…

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Dienstag, 1. September 2020

Wie anonym ist Apple Pay mit GiroCard? it-finanzmagazin.de…

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Mittwoch, 2. September 2020

Datenschutz: Ist die Steuer-ID als Bürgernummer verfassungswidrig? Die Bundesregierung legte kürzlich einen Gesetzesentwurf vor, der die Steuer-ID in eine Bürgernummer verwandeln soll. Dafür soll die ID mit mehr als 50 anderen Datenbanken zusammengelegt werden. Das ist verfassungswidrig, warnt jetzt die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Jan Schäfer, e-recht24.de…

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Donnerstag, 3. September 2020

Saarland: Gästelisten sind verfassungswidrig. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Gastronomie, Friseure und andere Veranstalter die Kontaktdaten ihrer Kunden sammeln. Die entsprechende Verordnung des Saarlandes verstößt gegen die Landesverfassung. handelsblatt.de…

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Freitag, 4. September 2020

Schweiz. Darf die Polizei Demos mit Drohnen überwachen? Polizeirechtlich gesehen ist der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen theoretisch nicht verboten. Der Datenschutz-beauftragte von Basel-Stadt äussert aber Bedenken. Elodie Kolb, www.20min.ch…

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OT: Zwangsmaßnahme Digitalisierung – kein Platz für alte Menschen? Gegen “lebenslanges Lernen” ist nichts einzuwenden. Aber die Digitalisierung zwingt den Älteren Inhalte auf, mit denen sie ihre kostbare Zeit verzetteln müssen. Hans-Arthur Marsiske, heise.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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