Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW4 2020)

26.01.2020

[IITR – 26.1.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Gesichtserkennung >>> ClearView >>> Datenschutz-Beauftragter gegen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum >>> Bundesverfassungsgericht: auch weiter Datenschutz-Prüfung >>> Gesichtserkennung Indien).

Montag, 20. Januar 2020

Gewaltige Fotodatenbank zeigt, wie gefährlich Gesichtserkennung ist. Das US-Unternehmen ClearView soll mehr als drei Milliarden Fotos aus dem Netz gesaugt haben. Die New York Times schreibt vom “Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen”. Auch deutsche Politikerinnen und Sicherheitsbehörden setzen auf Gesichtserkennung. Zeit.de…

***

Dienstag, 21. Januar 2020

Wie viel Gesichtserkennung dürfen wir zulassen? Was darf Künstliche Intelligenz? Die Recherchen der „New York Times“ über die Nutzung einer Gesichtserkennungs-App namens „Clearview“ durch US-Behörden werfen Fragen auf. Was ist rechtlich in Europa möglich? Wo zieht man die ethische Grenze bei der Nutzung solcher Daten? deutschladfunk.de…

***

Mittwoch, 22. Januar 2020

Datenschutz-Beauftragter gegen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Berlin (epd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) steht der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ablehnend gegenüber. “Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde”, evangelisch.de…

***

Freitag, 24. Januar 2020

Entscheidungen des BVerfG und ihre Hintergründe. Am 6.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Entscheidungen „Recht auf Vergessen I“ und – II verkündet, am 27.11. die Entscheidungen und Pressemitteilungen dazu veröffentlicht. Seitdem wissen wir, dass das BVerfG auch weiterhin Verfassungsbeschwerden prüfen wird, die den Datenschutz betreffen. Jan Kuhlmann, Datenschutz-Notizen.de…

***

Samstag, 25. Januar 2020

Indien plant eines der größten Gesichtserkennungsprogramme der Welt. In Indien ist man der Gesichtserkennung nicht so kritisch eingestellt, wie im Westen. derStandard.de…

Ausgesucht von:
Eckehard Kraska

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

 

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot