Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW46 2019)

17.11.2019

[IITR – 17.11.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Bodycams für Polizisten demnächst auch in Wohnungen >>> Deutsches Gericht zwingt Anbieter verschlüsselter E-Mails zur Herausgabe von Daten >>> Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig >>> Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht nötig >>> Nehmt uns nicht den hart erkämpften Datenschutz >>> Stand der Technik).

Montag, 11. November 2019

Privatsphäre: Bodycams für Polizisten demnächst auch in Wohnungen? Mit Bodycams sind Polizisten bei Einsätzen in der Lage, Videoaufnahmen zu machen. In der Praxis hat sich das als wirksame Maßnahme zur Deeskalation und zum Schutz der Beamten erwiesen. Die Gewerkschaft der Polizei (kurz: GdP) in Rheinland-Pfalz will nun die Körperkameras auch bei Einsätzen in Wohnungen erlauben – dies ist bisher nicht zulässig. Susanne Khammar, e-recht24.de…

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Donnerstag, 14. November 2019

Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Demnach ist das im Mai in Kraft getretene niedersächsische Polizeigesetz eine hinreichende Grundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung. zeit.de…

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Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht nötig. Eine Gruppe von Anwälten, die beim beA eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durchsetzen wollten, sind vor Gericht abgeblitzt. Stefan Krempl, heise.de…

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Freitag, 15. November 2019

Nehmt uns nicht den hart erkämpften Datenschutz! Die CDU will auf ihrem Parteitag eine neue Digitalstrategie beschließen. Ich warne jedoch sehr davor, die Datenschutz-Grundverordnung aufzuweichen. Sie nervt oft in der Umsetzung – aber sie schützt unsere Freiheit. Marina Weisband, Xing.com…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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