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Die Funktionalisierung der Demokratie?

24.11.2008

Heute morgen lese ich im Beck-Blog einen guten (!) Beitrag zum Thema “Schäuble will veränderte Abstimmungsregeln im Bundesrat”. Der Artikel ist gut, weil der Verfasser (Wolff) sehr nüchtern die Frage dahinter analysiert und bejaht. Es nimmt ein wenig die Emotionalität aus der Debatte – einerseits angenehm und deswegen von mir gelobt, andererseits natürlich fraglich, ob die Emotionalität in dieser Debatte nicht sinnvoll ist.

Was mich stört, und das habe ich dort auch kommentiert, ist aber gerade die (scheinbare?) Sachlichkeit. Die “Enthaltung” ist ein Mittel der Demokratie, der Angriff auf das “blockieren” sehr gefährlich wenn man an die Prinzipien der Demokratie glaubt.

Ich möchte den Bundesrat einmal kurz verlassen und zum Bundestag kommen: Wir haben in der Vergangenheit gleich zwei Mal den Fall gehabt, dass die so genannte “LinksPartei” einen Antrag einer anderen Partei (einmal SPD, einmal CSU) in ihrem Namen in den Bundestag einbrachte. Obwohl der Antrag inhaltlich aus der Feder der anderen Parteien stammte, stimmten deren Vertreter gegen den eigenen Antrag – weil er von der “LinksPartei” kam. Wie schlimm es um unsere Demokratie steht ist hier offensichtlich, aber nicht das Thema: Wenn ich nun rational an die Sache gehe, muss ich die Abgeordneten nicht an den Pranger stellen, die gegen eigene Beschlüsse stimmen? Wenn ich schon in einer Demokratie Worte wie “blockieren” einführe und nutze, um Abstimmungen zu untergraben – muss ich dann nicht auch solche Phänomene kritisieren, als nächstes Verlangen, dass bei solchen Erscheinungen notfalls ein “ja” fingiert wird?

Nein, das ist keinesfalls weit hergeholt, denn wer “blockieren” als Begrifflichkeit in einer Demokratie nutzt, der wird irgendwann auch diesen gedanklichen Schritt gehen. Das “blockieren” ist ein wertender Begriff – was für den einen heute beim BKA-Gesetz eine “Blockade” im Bundesrat ist, ist für viele andere Menschen (in diesem konkreten Fall) eine Rettung. Und das ist kein Widerspruch, sondern letztlich Logik, denn ein wertender Begriff kann nun mal auf verschiedene Arten gewertet werden.

Demokratie hat etwas mit Meinungsfreiheit zu tun, nicht umsonst werden vom BVerfG die Art.5 und 8 GG als “Eckpfeiler der Demokratie” hochgehalten. Wenn wir anfangen, die möglichen Meinungen zu verbieten, zu gewichten oder umzudeuten, hat unsere Demokratie keinen Wert mehr. Und auch wenn die Presse uns seit 50 Jahren versucht es einzubläuen (und manche Politiker): Es gibt immer mindestens drei Entscheidungsmöglichkeiten. Es gibt immer ein “ja”, “nein” und ein “ich weiß nicht”. Die Motivation dahinter ist unsere Sache, die Entscheidung hat nicht wegen der Motivation hinterfragt zu werden. Sprüche wie “Nicht für uns also gegen uns” entstehen nur aus dem Verbot der dritten Meinung; was hier genommen wird (bzw. werden soll) ist ein gehöriges Stück Meinungsfreiheit, somit Demokratie.

Niemand würde heute den Parlamentariern im Bundestag vorschreiben, welche Entscheidungen sie treffen dürfen (unter denen sie dann aber frei wählen dürften). Wir diskutieren dies aber jetzt schon ernsthaft im Bundesrat – ich lasse dahin stehen, ob die Vertreter im Bundesrat von den Wählern so viel weiter weg sind als die im Bundestag. Ich fürchte aber, dass der heutige Gedanke – den ausgerechnet Juristen so sachlich analysieren wollen – der erste Schritt ist, auf den der zweite folgen wird.

Funktionalismus hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Wenn wir irgendwann (wieder) entscheiden, was das vermeintlich beste ist um dann getroffene Entscheidungen von Insitutionen, die auf Wahlen basieren, zu “korrigieren”, nehmen wir der Demokratie das, was sie ausmacht: Den Entscheidungsprozess.

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