Datenschutz

Dobrindt: „Wir brauchen ein Datengesetz in Deutschland“

27.03.2017

IITR Information[IITR – 27.3.17] Im Vorfeld der diesjährigen CeBIT thematisierte Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Podcast die Notwendigkeit, ein „Eigentum an Daten“ begründen zu müssen.

Zitat: „Also, wir wollen ja einen digitalen europäischen Binnenmarkt schaffen. Das heißt, wir müssen möglichst vergleichbare Rechtslagen in allen europäischen Ländern haben. Und hier geht es einmal um das Handling von großen Datenmengen; dazu ist die Datenschutzgrundverordnung ganz wichtig für Europa. Auf der anderen Seite geht es dann aber natürlich auch um die Frage: Wem gehören die Daten, um eigentumsrechtliche Fragen. Und hier sind wir noch mitten in der Diskussion.“

Weiter schildert Frau Merkel den geplanten Strukturwandel der Gesellschaft durch den Umbau der Automobilindustrie, in deren Folge die Digitalisierung einen der Motoren der zukünftigen Veränderung darstellen soll. Wem die dabei zur Verwendung kommenden Daten anschließend gehören sollen wird beschrieben mit:

„Aber es ist natürlich wichtig, ob dem Autohersteller die Dinge gehören, oder ob dem Softwarehersteller die Daten gehören.“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legte mit einem „Strategiepapier Digitale Souveränität“ nach. Überschrift: „Wir brauchen ein Datengesetz in Deutschland“.

Darin geht es, knapp gesagt, um Alles. Vor allem jedoch zunächst um die Eigentumsfähigkeit an Daten. Weiter werden herausgehoben: Eigentumszuordnung, Transparenz, Verfügbarkeit, Wahlfreiheit.

In den Medien wurde dieses Strategiepapier unter anderem in folgender Weise kommentiert:

“Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Eigentumsrecht für Daten neu regeln. Demnach soll künftig rechtlich festgeschrieben werden, dass Daten, die in Fahrzeugen anfallen, rechtlich dem Halter gehören, der das Fahrzeug erworben hat.” welt.de…

Eine weitere Stimme gab zu bedenken:

Halter sollen Eigentümer von Fahrzeugdaten werden. Wem gehören die Daten, die ein vernetztes Auto generiert? Verkehrsminister Dobrindt hat dazu ganz andere Ideen als Bundeskanzlerin Angela Merkel. Golem.de…

Dazu zitiert Golem aus dem Strategiepapier:

„Das Bundesverkehrsministerium will mit einem neuen Gesetz die Verfügungsrechte über Daten besser regeln. Daten sind im Rechtssinn keine Sachen und dadurch nicht eigentumsfähig. Wir wollen deshalb Daten im Ergebnis mit Sachen gleichstellen und damit die Voraussetzung schaffen, dass diese eindeutig natürlichen oder juristischen Personen als ‘Eigentum’ zugewiesen werden können.“

Das Zitat ist richtig, der eigentliche Sachverhalt ist jedoch zumindest bezweifelbar.

Wir glauben, dass Daten immer schon als Sache hätten betrachtet werden sollen.

Eine etwaige Verunsicherung mag aus einem Nebensatz des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur informationellen Selbstbestimmung aus dem Jahr 1983 herrühren, in der Daten einer geistigen, also flüchtigen, und damit nicht eigentumsfähigen Sphäre zugeordnet wurden. Tatsächlich kann man Daten nur deswegen verarbeiten, speichern und versenden, weil sie gerade dazu auf ihre materielle Existenz angewiesen sind. Auf eine lediglich geistig-flüchtige Sphäre ließe sich technisch nicht einwirken, man kann diese weder verarbeiten, noch speichern oder versenden.

Um der entstandenen Konfusion hinsichtlich der Definition von Daten (und übrigens fast konsequenterweise auch der Definition für Information) etwas entgegensetzen zu können, hatten wir 2016 ein Video erstellen lassen, welches mit den dazugehörigen Erläuterungen im Dezember veröffentlicht wurde: Video ansehen.

Die entstandene Verwirrung durch nicht erfolgte Begriffsbestimmungen führt inzwischen dazu, dass in der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung die Begriffe Daten und Information gleichsam synonym gesetzt werden, und diese Gleichsetzung im derzeitigen Entwurf der BDSG-Novelle von der Bundesregierung übernommen wurde.

Die juristischen Konsequenzen einer nunmehr geplanten Eigentumsfähigkeit an Daten wären bereits für die zur Umsetzung anstehende europäische Datenschutzgrundverordnung beachtlich.

Hingegen würden internationale Vereinbarungen über die EU hinaus hinsichtlich ihrer tatsächlichen Regelungsinhalte an Klarheit gewinnen. Eigentum ist zudem übertragbar. Dies öffnet Gestaltungsräume, die derzeit noch im Nebel liegen.

Der Informationsbegriff könnte durch die sich ergebende Abgrenzung an Kontur gewinnen und damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus dem Schatten des sogenannten „Datenschutzes“ heraustreten.

Autor: Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Boris Budeck

Informationen sind geistig, flüchtig, Daten bzw. Datenträger eher nicht (wenn auch immer noch sehr fragil, verglichen mit einer materiellen Sache wie z.B. einem Brückenpfeiler). Die Frage ist vielleicht eher, soll es ein Eigentumsrecht an Daten geben oder an (bestimmten) Informationen? Und wie soll man das durchsetzen?

Die Bundesregierung scheint an der Umsetzung der DSGVO schon nicht übermäßig interessiert zu sein (siehe Entwürfe diese per BDSG Novellierung ad absurdum zu führen), gibt aber vor, man müsse national ein Datengesetz zur Eigentumsregelung finden. Eine Diskussion z dem Thema ist sehr wünschenswert, benötigt aber mehr als die Schnellschüsse einiger weniger Politiker, die sich in der Vergangenheit selbst gerade nicht als Experten in Sachen Datenschutz, bzw. Schutz der Bürgerrechte gezeigt haben.

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