Datenschutz

DSGVO-Zertifikate aus Österreich: DSGVO-ZT GmbH schließt Genehmigungsprozess ab

04.09.2024

Zusammenfassung

Die DSGVO-ZT GmbH aus Wien kann nun als akkreditierte Zertifizierungsstelle DSGVO-Zertifikate nach Art. 42 DSGVO für Verantwortliche auf Grundlage der genehmigten Zertifizierungskriterien erteilen.

3 Minuten Lesezeit

Die DSGVO-ZT GmbH aus Wien hat von der österreichischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Berechtigung erhalten, als akkreditierte Zertifizierungsstelle DSGVO-Zertifikate nach Artikel 42 DSGVO für Verantwortliche auf Grundlage der genehmigten Zertifizierungskriterien erteilen zu können.

Gegenstand der Zertifizierung

Auf der Webseite heißt es:

“Gegenstand einer Zertifizierung sind nach Art. 42 Abs. 1 immer Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Nach dem Konzept der DSGVO können daher z.B. Produkte von Softwareherstellern nur im Zusammenhang mit damit verbundene Verarbeitungsvorgänge nach Art. 42 der Verordnung zertifiziert werden.

Produkte – Software-Tools

  • Standardsoftware
  • Web-Shops

Prozesse

  • Kreditvergabe
  • Schadensabwicklung
  • Bonitätsprüfung

Dienstleistungen

  • Web-Services
  • Cloud-Services
  • Versand-Dienstleister
  • Druck-Dienstleister”

Aussagen zu Datenschutz-Management-System

Bereits im Jahr 2019 hatten die handelnden Personen in ihrer Funktion als österreichische Ziviltechniker gegenüber der IITR Datenschutz GmbH bestätigt, dass die in unserem Datenschutz-Management-System Compliance-Kit 2.0 enthaltenen Dokumente und Vorlagen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen (Zertifikat einsehen).

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der DSGVO-ZT GmbH.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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