E-Personalausweis soll Pseudonym-Funktion erhalten
15.02.2008
Der geplante elektronische Personalausweis soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) eine Pseudonym-Funktion erhalten. So sollen sich Bürger im Netz identifizieren können, “ohne ihre personenbezogenen Daten offen legen zu müssen”, schreibt der parteilose BMI-Staatssekretär August Hanning an die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz (Brief als PDF-Dokument). Auf einem RFID-Chip im neuen Personalausweis soll auch ein Zertifikat gespeichert werden, das der “gegenseitigen Authentifizierung” von Diensteanbietern und Surfern diene, schreibt der Staatssekretär.
Online-Dienste, die eine Identifizierung mittels E-Ausweis anbieten, könnten Surfern ermöglichen, dies per Pseudonym zu tun, erklärte dazu eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage von heise online. Dabei werde aus der Nummer des elektronischen Personalausweises und einer Nummer, die der angefragte Online-Dienst liefert, eine Zeichenfolge generiert. Dieses Pseudonym garantiere einem Online-Dienst wie etwa eBay, dass sich dahinter “ein realer Mensch” verberge, der seine Identität mit dem Ausweisantrag bereits belegt hat. Der Ausweisinhaber könne bei E-Business und E-Government-Diensten verfizierte Angaben machen – etwa Adresse, Alter oder Wohnort –, ohne seinen Namen preis zu geben.
Dies diene dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung, sagte die BMI-Sprecherin: “Das ist der höchste Datenschutz, den man sich denken kann.” Denn aus dem Pseudonym sei es mathematisch nicht möglich, “auf die reale Person zurückzurechnen”. Da zudem jeder Online-Dienst, der die Identifikation per E-Ausweis unterstütze, ein eigenes Pseudonym generiere, sei es auch nicht möglich “übergreifende Benutzer-Profile” zu erstellen, erkärte die Sprecherin: “Damit wird das Tracking von Internet-Nutzern verhindert.” Mit der technischen Umsetzung der Pseudonym-Funktion ist das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik beauftragt.
Welche personenbezogenen Daten an welche staatlichen oder privaten Online-Dienste übermittelt werden, schreibt Staatssekretär Hanning weiter, liege “in der freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger”. Denn alle Daten müssten vom Ausweisinhaber mit einer PIN freigegeben werden.
Quelle: Heise