Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (Update)
03.07.2008
Mir liegt der (nicht-öffentliche) “Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens”, auch bekannt als “Bundesmelderegister” (dazu vorher hier) vor. Es ergeben sich schon zwei Erkenntnisse: Erstens ist das Argument mit den Finanzen bisher in der Öffentlichkeit falsch verkauft wurden. Und zweitens kommt die Personenkennziffer.
Update: Download des Textes hier als PDF.
Hinweis: Heise hat dazu einen Bericht (via c’t) geschrieben und den Entwurf sehr kritisch und treffend analysiert. Inzwischen berichtet auch Heise Online.
Ich möchte vorab daraus eine Passage zitieren, die den ersten Punkt (Kostenargument) behandelt:
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Für die Errichtung eines Bundesmelderegisters (BMR) fallen die nachstehend aufgeführten Aufwände an. Da eine Kompensation der erforderlichen Haushaltsmittel und Planstellen / Stellen aus vorhandenen Ansätzen nicht möglich ist, sind diese – beginnend ab dem Hauhaltsjahr 2009 – zusätzlich aus dem Gesamthaushalt zu erbringen.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Die Gesamtkosten für die technische Bereitstellung des BMR belaufen sich auf circa 19,4 Mio. EUR, verteilt auf die Jahre 2009 bis 2012.
2. Vollzugsaufwand
Bund, Ländern und Gemeinden entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen einmalige Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen Fachverfahren nicht beziffert werden können. Für den Betrieb des BMR fallen laufende Personalkosten in Höhe von jährlich circa 4,5 Mio. EUR an. Außerdem entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von rund 900.000 EUR. Die laufenden Kosten für den Betrieb werden pro Jahr mit 3,4 Mio. EUR veranschlagt.
Auf den ersten flüchtigen (!) Blick liest es sich für mich -mit Blick z.B. auf die Landesregelung in NRW- sonst kaum Auffällig, es ist aber festzustellen, dass ich recht hatte, womit wir beim zweiten Punkt sind (Personenkennziffer): Im §2 BMG wird festgehalten, welche Daten gespeichert werden sollen. Dort findet sich im Absatz 2, unter Nummer 3 auch die “Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung” – die Steuer-ID. Sie fließt also sowohl bei ELENA als auch in das Bundesmelderegister ein. Die Personenkennziffer ist damit aktuell Fakt.
Wer die Kritik am BMR über die Personenkennziffer hinaus noch nicht nachvollziehen kann, sei an den kürzlichen Vorfall bei Meldeämtern erinnert und die Art, wie er “aufgearbeitet” wurde. Zudem muss man es im Gesamtlicht der diskutierten Maßnahmen und der vorhandenen Datenbanken sehen und bewerten.