EU-Datenschutz-Grundverordnung: Gutachten zur BDSG-Anpassung
12.08.2016
[IITR – 12.8.16] Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern haben Herr Prof. Dr. Mario Martini (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), Herr Prof. Dr. Jürgen Kühling (Universität Regensburg) sowie Forschungsreferenten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung ein Gutachten zu den Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf das nationale Recht (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG) erstellt.
Das Gutachten hält dabei einleitend unter der Überschrift “Die Datenschutz-Grundverordnung als Hybrid zwischen Richtlinie und Verordnung” fest:
Dem Ende des unionalen Gesetzgebungsprozesses wohnt ein nicht weniger bedeutender Anfang eines Anpassungsprozesses auf nationaler Ebene inne. Die Verordnung setzt das nationale Datenschutzrecht nachhaltigen Umwälzungen aus. Die wohl wichtigste Erkenntnis für den nationalen Gesetzgeber ist dabei: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt zwar unmittelbar. Der Wechsel zur Handlungsform der Verordnung täuscht aber leicht darüber hinweg, dass die DSGVO in der Sache in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand darstellt. Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln belässt sie den Mitgliedstaaten reichlich normativen Gestaltungsspielraum für eigene Regelungen (…).
Folgend wird entsprechend systematisch analysiert, welchen Regelungsspielraum die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Bundesrepublik in der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes belässt.
Das Gutachten kann im Internet heruntergeladen oder alternativ in Kürze im Buchhandel erworben werden:
Vertiefende Informationen:
- Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (mit Darstellung der wichtigsten Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber)
- Aktueller Zwischenstand zum Datenschutz (unter besonderer Erörterung der EU-Datenschutz-Grundverordnung)
- EU-Datenschutz-Grundverordnung im Volltext (Deutsch – Englisch)
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