Facebook schlägt zu (Update)
17.02.2009
Für grosse Aufregung sorgt zur Zeit die Meldung, dass Facebook die Daten seiner Nutzer nicht mehr löschen wird. Man hat also quasi das Problem, dass gleich was man eingestellt hat: Es ist nicht mehr zu tilgen.
Dazu drängen sich zwei Fragen auf:
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Da hier im Nachhinein AGB geändert werden: Ist das überhaupt zulässig? Carsten Ulbricht hat das sehr detailliert analysiert, so dass ich auf ihn verweisen kann.
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Ist es – unabhängig von (1) – überhaupt zulässig, sich solche Lebenslange Lizenzen zuzuschreiben?
Wahrscheinlich kommt es hier auf den Einzelfall der Handhabung an – so ist es in Foren (bei gut formulierten AGB) eben kein Problem, dass ein User zwar gelöscht wird, seine Beiträge aber erhalten bleiben. Anonymisiert versteht sich. Ein Grundsätzliches “nein” ist also unangebracht – deswegen ist die Zulässigkeit aber eben nicht zu bejahen.
Jedenfalls gegenüber Verbrauchern würde ich dazu tendieren, dass eine quasi Generallizenz zur uneingeschränkten und unbefristeten Nutzung eingestellter Daten sowohl gegen die §§307ff. BGB als auch (bei Erreichen der Schöpfungshöhe entsprechender Beiträge und Bilder) gegen das UrhG verstösst. Das aber, wie so oft zur Zeit in diesem Blog, nur aus dem Bauch raus.
Letztlich verbleibt natürlich das Problem, wie man sich als deutscher Nutzer gegen Facebook wehren wöllte. Überraschen sollte dieser Schritt letztlich aber nicht: Soziale Netzwerke leben von den Daten, die sie erhalten. Dass sie anfangen, nun gieriger zu werden und alels zu erhalten was ihnen mal zugesteckt wurde, liegt in der Natur der Sache. Das macht es nicht besser, muss aber dem User die Augen öffnen.
Wer sich umfassender dazu informieren möchte, findet hier bei RIVVA eine Fülle von Beiträgen zum Thema.
Update: Die geschichte ist wieder vom Tisch, Facebook hat angesichts der Nutzerproteste reagiert.