Forderung: Haftungsanspruch gegenüber Landesdatenschutzbeauftragten bei Auskunft
08.04.2009
Aufgrund aktueller Frustration, einem Austausch mit anderen Aktivisten & Juristen sowie einer inzwischen mehrjährigen Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) fordere ich eine Haftungsgrundlage bei Auskünften gegenüber LDSB an.
Hintergrund: Bürger fragen regelmässig bei den Datenschutzbeauftragten nach, wie sich ein Sachverhalt darstellt. Eine negative Antwort eines LDSB hat dabei meistens eine endgültige Wirkung: Wenn der LDSB schon sagt, dass da kein Problem besteht, wird auch kein Betroffener mehr das Kostenrisiko einer Klage eingehen oder sich sonst wie wehren.
Doch wie sieht es aus, wenn dann doch einmal hinterher ein angeblich problemloser Sachverhalt zum Problem wird? Ein ausdrücklicher Haftungsanspruch gegenüber dem Bürger, der fehlerhaft informiert wurde, könnte durchaus dazu führen, dass engagierter an Sachfragen herangegangen wird. Ich sehe hier, neben dem typischen Geschrei nach mehr Personal und Möglichkeiten, eine bisher ganz außer Acht gelassende Pflicht, über die man mal diskutieren darf.
Überhaupt muss ich zunehmend feststellen, dass ich bei den LDSB zunehmend kritisch werden: Abgesehen von Mainstream-Themen, mit denen man sich gut in der Presse postieren kann (Stichwort Streetview), habe ich gerade bei den kleinen Vorfällen vor Ort den Eindruck, dass hier zwar reagiert wird, aber sehr viel langsamer und sehr viel “Stellen-Freundlicher”, insbesondere wenn die verarbeitende Stelle eine Behörde ist. Bei mir hat sich der Eindruck verstärkt, dass zwar hinterher immer laut geschrieen wird, das aber nur nötig ist, weil vorher mitunter wenig bewegt wird – sicherlich auch, aber eben nicht nur wegen der Personalknappheit.