Freitagskommentar zum Datenschutz: Google und kein Ende
21.05.2010
Daten erhalten einen Wert, indem man aus ihnen Information gewinnt. Information, ein Begriff einer Meta-Sprache, in der keine Definition mehr erforderlich zu sein scheint. Eine allgemeinverbindliche Definition von Information fehlt jedenfalls bisher. Nicht schlecht für eine Informationsgesellschaft, in der sich jeder über alles und jeden verbreitet und sich dazu Google bedient.
Mein persönlicher Vorschlag lautet: Information, das ist Ausfluß einer menschlichen Bewertung von Daten.
Was wären dann Daten?
Für den juristischen Gebrauch sind Daten gerne mal körperlos. Damit sich Datensätze von Steuersündern strafrechtlich verwenden lassen. Was nicht viel gebracht haben dürfte, wenn man, an womöglich gültigen Verträgen vorbei, dafür Länder wie Griechenland sponsern muß.
Kann man alles nachgoogeln.
Für mich sind Daten, im Gegensatz zu Information, jedoch körperlich. Und damit keinesfalls herrenlos. Was der Beobachtung entgegenkäme, wonach Daten sich nicht schneller als mit Lichtgeschwindigkeit verbreiten lassen. Was wiederum auf das Vorhandensein von Masse, also Körper schließen ließe. Da hilft auch kein googeln.
Schweife ich ab?
Wenn das Vorhandensein von Information mit einer dafür notwendigen Voraussetzung, nämlich einer Existenz des Menschen, verknüpft wäre, dann fände sich hierin auch ein kleiner Hinweis, was zum Beispiel der Werte-Begriff, was bewerten meint. Was ist das: Wert? Sehr vieles, aber leider nicht wirklich etwas Genaues lässt sich dazu ergoogeln.
Immerhin: der Mensch scheint das einzige Wesen im Universum zu sein, welches – so lauten Vermutungen – wertend auf den Straßen und im ganzen Universum sein Unwesen treibt.
Universum wiederum: nichts in ihm folgt einem Wert, richtet sich an Werten aus. Nichts. Soweit wir wissen. Google.
Soviel als Vorab-Information.
Schützenswert wird Information, sobald diese personenbezogen ist.
Eine Information, also beispielsweise die Bewertung, wie ein ordinärer Stein aussieht: diese Information ist zunächst noch nicht geschützt. Wenn Sie nicht gerade Schriftsteller sind, so handelt es sich dabei schlicht um eine allgemeine Beschreibung von Materie, um eine vorgenommene Bewertung durch den Beschreibenden.
Solchen Beschreibungen liegen mehr oder weniger zutreffende Angaben zugrunde zu Daten über Materie, über Dichte, die Anordnung von Atomen, Farbe, also Reflektionen usw. usf.
Erst ein durch menschlichen Eingriff in irgendeiner Weise gestalteter Stein erhält und verkörpert danach weitere, zusätzliche Information. Vielleicht durch die Anbringung einer Bohrung, oder durch weitergehende, gestaltende, wertende Formengebung, die dann ggfs. wiederum geschützt sein könnten. Siehe: Marmorquader. Daraus eine Statue. Gerne von Michelangelo. Schutzrechte. Googeln.
Es steht irgendwo ein WLAN. Diese Behauptung beinhaltet noch keine personenbezogene Information.
Erst die Zuordnung, die Verknüpfung eines WLAN mit einer konkreten Person wird zu einer Information. Die dadurch schutzwürdig werden könnte.
Die schützenswerte Information lautet womöglich:
Hier handelt es sich um das WLAN von der Person Xygelöst.
Bereits diese spärliche Information lässt erste, durch Algorithmen (wie schreibt man gleich Algorithmus? Google.) verdichtete Rückschlüsse zu auf eine Person und seine Gewohnheiten. Seine Einkünfte. Familienstand. Technische Fähigkeit und Neigung, soziale Einbindung, womöglich Alter sowie eine erste Spekulation über Geschlecht, Vermutung über ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe. Alles bereits verknüpft mit einem Namen.
Möglicherweise schutzwürdig wird eine derartige Information von dem Zeitpunkt, ab dem eine Person, die ein WLAN betreibt, für diese Informationen Schutz begehrt. Etwa so:
„Dies ist mein WLAN. Ich will aber nicht, dass ohne die vorherige Einholung meiner Zustimmung jemand davon Kenntnis nimmt, der diese Kenntnis erlangt hat.“
Dergleichen jedoch sollte bei der Ingangsetzung eines WLAN eigentlich kaum zu erwarten sein. Personen, die ein WLAN betreiben, jedoch diese Information für sich behalten wollen, die sollten vielleicht besser erst gar kein WLAN in Betrieb nehmen. Oder aber ihre Mauern strahlungsdicht machen (Faradayscher Käfig. Google.).
Völlig anders sieht dies aus bei Daten, die über dieses WLAN ausgetauscht werden.
Bei dem Betrieb eines WLAN muß unterstellt werden, dass die damit übermittelten Daten (auf denen in der Regel Informationen aufmoduliert sein dürften) personenbezogen sind. Daher wird verlangt, dass Daten durch einen WLAN-Betreiber im Interesse von Schutz begehrenden Personen verschlüsselt sind. Siehe hierzu auch das jüngst ergangene Grundsatz-Urteil des BGH.
Sonst sind wir demnächst soweit, dass ein Exhibitionist nackt durch die Stadt rennt und zur Steigerung seines Kicks verlangen wird, dass niemand ihn ansehen darf.
Schlechter Vergleich, ich weiß. Die meisten Vergleiche sind schlecht.
Aber vielleicht einprägsam.
Wer nackt durch die Straßen rennt, der wird bestraft. Nicht derjenige, der Nacktheit wahrnimmt. Freilich darf man erwarten, dass Letzterer diese zwar registriert, aber nicht zu genau hinsieht oder sich gar dem Verdacht aussetzt, mit dem Beobachteten Geschäfte machen zu wollen. Belauschen wiederum ist grundsätzlich strafbar. Auch das Belauschen von verhinderten Exhibitionisten.
Google weiß dies, obwohl sich dies nun nicht nachgoogeln ließe. Immerhin sind Informationen verfügbar, dass die nicht völlig blöde sind.
Google ist wichtig. Sowas stört dann jedoch irgendwann, und nicht nur Staats-Chinesen.
Ideen, aus denen sich so etwas wie Google entwickelt, kommen schon lange nicht mehr aus Deutschland. Warum nur? Im Gegenzug versuchen wir vergeblich, der Welt unser Rechtsempfinden aufzuprägen. Vielleicht lieg es nur daran, dass wir Deutsche uns manchmal schwertun etwas zu verstehen, bevor wir es regulieren. Denn sicher ist sicher. Wenn man alles regelt, dann werden sich notwendigerweise auch ein paar gute Regeln darunter befinden. Andererseits kein Wunder, dass wir in Regelwerken ersticken.
Vielleicht sollten wir also erst mal erkunden, was wir unter Information verstehen dürfen. Denn Datenschutz wäre, so besehen, etwas völlig anderes als die Unterbindung frei vagabundierender Informationen über Personen und deren unerwünschte Nutzung.
Datenschutz muß solide fundiert sein, sofern er nicht unter undefinierbaren und unfundierten Ansprüchen kollabieren soll.
Auch der Datenschutz sollte beispielsweise hinnehmen können, dass Menschen sich gelegentlich schlicht irren, dass Irrtümer geschehen können. Sofern es sich denn um Irrtümer handelt. Sowas lässt sich abklären.
Ein solider Datenschutz muß gewährleisten, dass wir uns auch zukünftig die Möglichkeit erhalten müssen, noch über irgendetwas räsonieren zu können. Ich plädiere für eine Ent-Emotionalisierung der Debatte um Google. Dies würde dem Datenschutz gut tun.
Noch eine persönliche Anmerkung:
Ich schreibe hier als Vater des Datenschützers Dr. Sebastian Kraska. Meine Kommentare geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Deren Erscheinen in diesem Blog ist Ergebnis der Erziehung meines Sohnes, manchmal auch abweichende Meinungen zulassen zu müssen.
Autor:
Eckehard Kraska