Freitagskommentar: Datenschutzbeauftragte
10.04.2010
Wir haben kürzlich einen Beitrag veröffentlicht, in welchem wir die Pflichten des Datenschutzbeauftragten ausleuchten: über dessen herausgestellte Position in seinem Betrieb und seine Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Kunden. Über die besonderen Anforderungen an seine Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Die Hilfsmittel, die dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden müssen, um den gestellten Aufgaben gerecht werden zu können sowie die privatrechtlichen Risiken, die ein Datenschützer eingeht, sofern er seinen Aufgaben nicht nachkommt.
Man sollte diese Pflichten kennen.
Wir veröffentlichen solche Artikel, weil wir wissen, dass wir damit dem Anliegen des Datenschutzes helfen.
Wir wurden gefragt, warum wir nun Videos produzieren und kostenlos verfügbar machen, warum wir Checklisten entwickeln, mit denen die Abklärung von datenschutzrelevanten Fragen erleichtern werden kann.
Wir erkennen anhand der Zugriffszahlen, dass unsere Unterstützung angenommen wird.
Bleibt die Frage, warum wir dies machen.
Wir sind davon überzeugt, dass Datenschutz eine gesellschaftliche Relevanz hat.
Vielleicht wäre es auch ausreichend, Briefe zu schreiben. Jedoch haben wir es bei Facebook mit einem Privat-Unternehmen zu tun, dem man seine persönlichen Daten aus freien Stücken anvertraut. Sowas ist nicht unproblematisch, aber es wäre leicht zu ändern.
Das Datennetz hingegen, welches der Staat seit Jahren über uns wirft, kann nur noch unter Zuhilfenahme höchster Gerichte für eine freie Gesellschaft halbwegs erträglichen gehalten werden.
Der Staat kennt niemanden, den man medienwirksam in einem Schreiben zur Mäßigung auffordern, andernfalls mit Austritt oder Kündigung bedrohen könnte.
Datenschutz hat gesellschaftliche Relevanz. Wie gut, dass kürzlich der EuGH die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder von politischen Weisungen freigestellt hat.
Autor:
Eckehard Kraska