Geeignetheit braucht es nicht mehr.
11.02.2009
Die Verhältnismässigkeit ist der Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips. Sie besagt, dass eine Maßnahme geeignet, notwendig und angemessen sein muss. Wie man heute auf Heise zum Thema Netzsperren liest, scheint sich das zu ändern:
“Zwar finden Kriminelle Wege um die Sperren herum, aber sie sind notwendig”
Wie kann eine ungeeignete Maßnahme, also eine die zum Erreichen des Ziels gar nicht taugt, denn noch notwendig sein? Das ist das Ergebnis, wenn man – wie Fr. von der Leyen – erklärt, man “könne nie genug” tun. Das ist falsch. Man kann genug tun, jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass es nur eine endliche Anzahl geeigneter Maßnahmen gibt. Nur wer meint, nie genug tun zu können, muss irgendwann zu vollkommen ungeeigneten Mitteln greifen.