Gemeindliche Mittel gegen Google Streetview?
28.09.2008
Nachdem Heise vermeldet hat, dass erste deutsche Gemeinden sich gegen Google Streetview wehren möchten, indem diese die Praxis des Fotografierens durch Google als genehmigungspflichtige Sondernutzung deklarieren, überschlagen sich erste Meldungen. Bei Archivalia wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich die Mühe sparen kann: Es gibt bereits Entscheidungen. Insofern stimme ich dem Schnüffelblog zu: Die Idee mag nett klingen, ist aber mehr als nur auf dünnes Eis gebaut.
Man mag nun tricksen: Da es nicht nur um Fotos geht, sondern um Bilder mit dazu gehörigen Adressdaten (Strasse und Hausnummer), kann es sich durchaus um personenbezogene Daten handeln. So dass man sich vielleicht darübe streiten kann, ob hier Ansprüche aus dem BDSG herzuleiten sind. Aber auch das ist recht wacklig und keine echte Lösung. Wenn man zudem bedenkt, dass man problemlos schon jetzt via Google Earth in jeden garten sehen kann, ist es auch ein bisschen spät, sich jetzt darum Gedanken zu machen.
Auch mag man als Gemeinde überlegen, ob man sich via Satzung zu wehren versucht – hier wird man aber bei Einschränkungen der Strassenbenutzung schnell mit den Grundrechten in Konflikt geraten. Letztlich ist auch das bestenfalls ein Notbehelf, der zudem schnell im Bereich der WIllkür liegen könnte.
Gefragt ist leider der Gesetzgeber: Wenn er der Meinung ist, dass es Zeit für eine Regelung ist, muss er handeln. Aufgrund der eher mässigen Leistungen auf gesetzgeberischer Ebene in der letzten Zeit, ist diese einzige Hoffnung die verbleibt zugleich ein Horrorszenario. Fakt ist, dass eine Regelung her muss. Sei sie nun Einschränkend oder Privilegierend, aber der aktuelle Zustand, der vom Gesetzgeber schlichtweg ignoriert wird, ist nicht mehr haltbar. Wie immer braucht es wahrscheinlich erst interessanter Fotos einiger Abgeordneter, bis man erkennt, dass eine Regelung (gleich welcher Art) nötig ist.