Gentest-Gesetz am Freitag im Bundestag
22.04.2009
Der Westen berichtet, dass das Gentest-Gesetz am Freitag im Bundestag zur Abstimmung stehen wird. Ich hatte das schon früher aufgegriffen, und an mehreren Punkten zu viele Ausnahmen festgestellt. Insbesondere bewerte ich es als Fehler, dass Versicherungen ab einer bestimmten Versicherungssumme eine Ausnahme zugestanden bekommen:
Das “Grundsätzlich” findet sich dann auch noch bei Versicherungen. Wem jetzt nicht mulmig wird, der sollte es nochmal in Ruhe lesen. Man beachte dabei den letzten Satz, der eine Vorlagepflicht bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro vorsieht. Damit kennen wir wenigstens den Wert unseren ach so garantierten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: Bei 300.000 Euro ist das nämlich nicht mehr ganz so wichtig.