@Google: Ihr irrt. (Update)
31.07.2008
Ich muss auf Heise etwas interessantes von Google lesen:
Eine solche Klage […] will Google nun mit dem Argument abwehren, es gebe keinen umfassenden Schutz der Privatsphäre.
Mit dieser Aussage wird für alle Menschen eine umfassende Privatsphäre generell ausgeschlossen, denn es wird ja gerade nicht gesagt “aufgrund aktueller Gesetze” etc. Nun ein Hinweis an euch, liebe Mitarbeiter und Juristen bei Google, ich zitiere einen Satz aus dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 65,1):
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. […] Einschränkungen dieses Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung” sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.
Also erstens: Ich bestimme, in wie weit ich in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Nicht ihr. Und wenn es Einschränkungen gibt, dann nur im “überwiegenden Allgemeininteresse” – und das definiert sich nicht nach den Einschätzungen eines Wirtschaftsunternehmens bzw. dessen Bedürfnissen. Bei weiteren Fragen könnt ihr mich gerne anrufen, meine Nummer habt ihr ja.
Update: Die originalen Sätze sollen so lauten:
“Today’s satellite image technology means that even in today’s desert, complete privacy does not exist, […] In any event, the Plaintiffs live far away from the desert and are far from hermits.”
Sprich: Für Google muss man wenn überhaupt, dann schon einsam in der Wüste leben um “complete privacy” zu genießen. Wenn überhaupt, denn mit “Satelliten-Bildern” kann man ja ohnehin alles einsehen. Hier sehe ich eine direkte Konsequenz aus der Einstellung, die man auch in den Spickmich-Urteilen spürt: Je weiter wir den Begriff “in die Öffentlichkeit begeben” auslegen, umso schneller kommen wir an den Punkt, den Google bereits erreicht hat – Öffentlichkeit ist überall, also gibt es keine Privatsphäre.
Es gilt zu Begreifen, dass die Privatsphäre der Öffentlichkeit Grenzen setzt – nicht andersrum.