Datenschutz

Google und Wikipedia wichtig für deutsche Gerichte?

11.05.2009

Ausdrücklich ohne Wertung ein kurzer Hinweis, weil es mir gerade bei einer Recherche auffällt: Offensichtlich ist heute Google-Maps/Earth sehr beliebt um Tatsachen in Prozessen festzustellen. Doch auch sonst ist Google – losgelöst von der Frage der Rechtmässigkeit von Werbeanzeigen bei Google selbst etc. – immer wieder ein Werkzeug für die Gerichte.

Übrigens: Wikipedia wird heute nicht seltener von Gerichten zur Recherche genutzt und als Quelle angeführt.

Die folgende kleine Auflistung aus NRW soll einen Eindruck zum Thema Google verschaffen:

  1. LSG NRW (L 6 SB 161/08) nutzte Google-Maps zur Feststellung einer Entfernung
  2. LAG Hamm (11 Sa 1416/08) nutzte Google-Maps zur Feststellung einer Entfernung
  3. LG Dortmund ( 22 O 35/08) nutzte “Google-Ausdrucke” zur Erörterung einer Unfallstelle
  4. LAG Hamm (11 Sa 552/08) nutzte Google-Maps zur Feststellung einer Entfernung
  5. Beim OLG Düsseldorf ( I-15 U 176/07) wurde darüber gestritten, ob eine vage Google-Earth-Aufnahme ein Beweis für eine Behauptung sein kann (verneint)
  6. Der 16. Senat des LSG NRW (L 16 B 20/07 KR ER) weist bei Rn.31 darauf hin, dass durch eigene Recherche Mittels Google Tatsachen ermittelt wurden
  7. Das OLG Köln ( 2 W 58/07) hat sich (ab Rn.11) mit der Frage beschäftigt, wie konkret die Schlussfolgerungen einer Google-Suche sein müssen, um vor Gericht zur Tatsachenfeststellung beitragen zu können
  8. Das OLG Hamm (2 UF 11/07) macht klar, dass eine Telefaxnummer die man bei Google-Maps ausliest, keinerlei Gewähr für Richtigkeit bietet. Im vorliegenden Fall wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen, den der Prozessführer gestellt hat, weil er seine Berufungsbegründung an eine Fax-Nummer geschickt hat, die falsch war, laut Google-Maps aber stimmen sollte.
  9. Das Sozialgericht Dortmund (S 22 AS 32/06) hat mittels Google nachgeschlagen, welchen Seitentitel eine Webseite hat und damit auf die Tatsache eines bestimmten Handels geschlossen
  10. Das Vg Gelsenkrichen (14 K 3014/04) nutzte Google-Earth-Luftaufnahmen zur Tatsachenfeststellung
  11. Das LG Krefeld (1 S 116/05) hat einen Ausdruck von Google-Suchergebnissen als Rückschluss für eine Handels-Tätigkeit abgelehnt, da dies zu oberflächlich ist (dazu Nr.9 beachten)
  12. Das Sozialgericht Aachen ( S 20 SO 57/05) nutzte Google zur allgemeinen Begriffsbestimmung
  13. Das OVG NRW (13 B 426/05) nutzte Google ebenfalls zur allgemeinen Begriffsbestimmung
  14. Das Sozialgericht Aachen ( S 6 KR 118/03) nutzte eine Google-Recherche um nachzuweisen, dass ein bestimmtes Verfahren bei Ärzten weit verbreitet ist
  15. Das VG Düsseldorf macht darauf aufmerksam (8 K 2418/03.A), dass Google.be genutzt wurde, um ein ausländisches Schreiben aufzusuchen
  16. Das Vg Gelsenkirchen (11 L 3001/02) nutzte Google, um festzustellen, dass ein bestimmter Begriff einmalig genutzt wird
  17. Das AG Neuss ( 7 Ds 18/02) hat bereits 2002 mittels Google nachgeprüft, dass man jederzeit valide Personalausweisnummern finden kann – und deswegen damals gängige AVS in Zweifel gezogen
  18. Das OLG Köln ( 6 U 17/02) hat mit Google geprüft, dass ein bestimmter Begriff “verwässert” sei (es ging um Markenschutz)
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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

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