Grüne klagen (gesondert) gegen die Vorratsdatenspeicherung
14.02.2008
47 von 51 Abgeordneten der Grünen im Bundestag haben eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die seit Anfang Januar geltende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist unabhängig von der “Massenbeschwerde”, mit der unter der Ägide des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung neben rund 30.000 besorgten Bürgern auch bereits einzelne Mitglieder der Oppositionspartei nach Karlsruhe gezogen sind.
Vertreten werden die Grünen nach Informationen der Osnabrücker Zeitung vom Staatsrechtler Jens-Peter Schneider. Er sieht einen ungerechtfertigten Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Durch die anlasslose Protokollierung der Nutzerspuren könnten viele Bürger zu einer Veränderung ihres Kommunikationsverhaltens veranlasst werden. Dies wirke sich auf den demokratischen Diskurs aus. In einem gesonderten “Organstreitverfahren” mit zweiter Klageschrift will Schneider weiter die Rechte der Abgeordneten sichern. Die Beschwerdeführer seien als Politiker in besonders auf vertrauliche und unbefangene Kommunikation mit Parteifreunden, Bürgern, Interessenvertretern und sonstigen Informanten oder Medienvertretern angewiesen.
Kommentar dazu: Der Weg ist gut, da hier die Möglichkeit eröffnet wird, die Maßnahme “Vorratsdatenspeicherung” nicht nur im Lichte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu prüfen, sondern nun auch mit Blick auf die Fernmeldefreiheit. Auch die Organstreitfrage hat einen gewissen Charme.