Gutachten Datenethikkommission: Bündelung der Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen im Bund
01.11.2019
[IITR – 1.11.19] Die von der Bundesregierung vergangenes Jahr eingesetzte Datenethikkommission hat ihr abschließendes Gutachten vorgelegt. Sie hatte den Auftrag erhalten, innerhalb eines Jahres ethische Maßstäbe und Leitlinien sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter zu entwickeln.
Inhaltlich sticht die Empfehlung der Datenehtikkommission hervor, den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder die Aufsicht über die Unternehmen zu entziehen und bei einer Behörde auf Bundesebene zu bündeln.
Der Datenethikkommission gehören mit Herrn Professor Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und Frau Marit Hansen (Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein) auch zwei Vertreter der Aufsichtsbehörden an.
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