Hamburg macht Druck: Aufsichtsbehörde kündigt „Prüfungskonzept“ zum betrieblichen Datenschutz an
09.01.2010
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Johannes Caspar, hat am 8.1.2010 in einer Pressemitteilung angekündigt, ab Mitte Januar mit einem “schriftlichen Prüfungskonzept” die Einhaltung des Datenschutzes in Hamburger Unternehmen zu überprüfen. Die erste Umfrage soll sich an Speditionen richten.
Insbesondere soll mit dieser Maßnahme sicher gestellt werden, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Durchgeführte Prüfungen in den letzten Jahren hätten gezeigt, dass ein großer Teil der Hamburger Unternehmen trotz bestehender Verpflichtung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt habe.
Herr Professor Dr. Caspar wird in der Pressemitteilung dazu wie folgt zitiert: „Wir haben bei unseren Prüfungen ein hohes Vollzugsdefizit bei der Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgestellt. (…) Beginnend in der 2. Januarwoche werden daher in verschiedenen Phasen jeweils Hamburger Betriebe aus bestimmten Branchen angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszufüllen und an uns zurückzusenden. Nach Maßgabe der Auswertung sind sodann weitere konkrete Prüfungsschritte einzuleiten. Die Umfrage wird sich zunächst an Speditionen richten und im Laufe des Jahres auf weitere Branchen ausgedehnt werden. (…)“
Nach meiner Kenntnis ist dies die erste Datenschutz-Aufsichtsbehörde, die in dieser Breite Unternehmen anschreibt.
Weitere Informationen zum Thema (teilweise externe Links):
- Wann braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? – Ein Leitfaden.
- Warum brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
- Informationen zum externen Datenschutzbeauftragten
- Interner oder externer Datenschutzbeauftragter
- Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten: verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
Autor: Dr. Sebastian Kraska