16 Juli
EuGH: Datenschutzverstoß führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweisen
Hintergrund des Urteils Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 in der Rechtssache C‑484/24 eine wichtige Frage für gerichtliche Verfahren entschieden: Dürfen personenbezogene Daten vor Gericht verwendet werden, obwohl sie möglicherweise datenschutzwidrig erlangt wurden? Ausgangspunkt war ein Schadensersatzanspruches eines Arbeitgebers gegenüber seiner Mitarbeiterin. Sie soll Betriebseigentum über ein privates eBay-Konto verkauft haben. Als Nachweis legte der Arbeitgeber Daten aus diese...Zusammenfassung
Der EuGH stellt klar, dass datenschutzwidrig erlangte personenbezogene Daten vor Gericht nicht automatisch unverwertbar sind, sondern die gerichtliche Verarbeitung grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gestützt werden kann. Ob ein konkretes Beweismittel verwendet werden darf, hängt vom nationalen Prozessrecht und einer Abwägung zwischen Datenschutzinteressen und effektiver Rechtsdurchsetzung sowie dem Grundsatz der Datenminimierung ab.
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