Japan und Südkorea vor EU-Angemessenheits-Beschluss
26.06.2018
[IITR – 26.6.18] Die IAPP berichtet dass Japan und Südkorea vor einem so genannten “Angemessenheitsbeschluss” der EU-Kommission stehen. Damit würde bestätigt, dass diese Länder über vergleichbare Regelungen im Datenschutz verfügen würden und diese auch durchgesetzt werden.
Weitere Informationen finden sich im folgenden Beitrag:
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Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska
Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.
Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.