Jugendpornographie kein Problem für das BVerfG
19.12.2008
Ich hatte hier schon was zur Jugendpornographie geschrieben, dem aufmerksamen Leser wird dabei aufgefallen sein, dass ich das Wort “verfassungswidrig” nicht genutzt habe – auch wenn es, zumindest auf einer sehr theoretischen Ebene, nicht abwegig ist.
Das BVerfG hat sich damit beschäftigt und kommt zum Schluss, dass es kein Problem ist – die Begründung aber verwirrt noch ein wenig.
Dazu im Beck-Blog und der Volltext bei TechnoLex. Ich kann und will hier momentan nichts dazu schreiben, ich muss den Beschluss noch in Ruhe analysieren – zur Zeit schreibe ich an was anderem.