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Jugendpornographie kein Problem für das BVerfG

19.12.2008

Ich hatte hier schon was zur Jugendpornographie geschrieben, dem aufmerksamen Leser wird dabei aufgefallen sein, dass ich das Wort “verfassungswidrig” nicht genutzt habe – auch wenn es, zumindest auf einer sehr theoretischen Ebene, nicht abwegig ist.

Das BVerfG hat sich damit beschäftigt und kommt zum Schluss, dass es kein Problem ist – die Begründung aber verwirrt noch ein wenig.

Dazu im Beck-Blog und der Volltext bei TechnoLex. Ich kann und will hier momentan nichts dazu schreiben, ich muss den Beschluss noch in Ruhe analysieren – zur Zeit schreibe ich an was anderem.

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3 Kommentare zu diesem Beitrag:

Malte S.

Könnte natürlich auch ein schlampiger Vortrag gewesen sein. So kurz wie das Urteil ist, scheint das BVerfG einfach kein Interesse daran gehabt zu haben, den Vortrag weitergehend zu prüfen. Mal schauen, wann tatsächlich mal ein Betroffener klagt...

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