Datenschutz

Jugendpornographie nun strafbar

06.11.2008

Es ist soweit: Die Jugendpornographie ist strafbar. Ich mache es kurz: Das Gesetz ist in der Formulierung unbrauchbar, alltagsuntauglich und wieder eines in einer Reihe zur Kriminalisierung der jungen Bevölkerung. Alle Infos dazu hier bei Heise, mit Blick auf (eigentlich erlaubte) Pornographie im Internet ist es zur Zeit ratsam, von bekannten Seiten die Finger zu lassen und zu warten, was die Praxis aus dem Gesetzestext macht.
Besonders die Regelung, dass auch dargestellte Handlungen, die zwar nicht von einem Jugendlichen, aber von einem auf jugendlich getrimmten Erwachsenen, unter Strafe stehen, sorgt in Praxis und Literatur für harsche Kritik und Unsicherheit.

Normiert ist das Ganze im §184c StGB, zu finden hier. Für die Unbekümmerten nochmals der Hinweis, dass laut aktuellen Statistiken über 50% der unter 18-Jährigen “Erfahrungen mit Kameras” bei ihren sexuellen Erlebnissen machen. Hier wird hoffentlich der §184c IV StGB einen Ausweg bieten. Dennoch bleibt der Fade Beigeschmack, dass das Prolem des zu unbekümmerten Umgangs mit dem neuen Medium eben nicht durch Aufklärung beseitigt, sondern nur durch Kriminalisierung verstärkt wird. Gerade bei jungen Menschen liegt es aber auf der Hand, dass sie gar nicht wissen was sie da tun und welches Risiko dahinter steht – hier ist Aufklärung dringendst nötig.

Es bleibt die Erkenntnis, dass die Politik damit im Zuge der Unsicherheit dem langfristig gesteckte Ziel, den “Schmuddelkram” im Internet zu verbieten, wieder einen Schritt näher gekommen ist. Diesmal nicht zu Gunsten, sondern auf Kosten der jungen Generation, die nun erneut ein Stück weit mehr unsicherheit für Ihren Alltag hat.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

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