Datenschutz

Kamera im Mietshaus-Aufzug verletzt Persönlichkeitsrecht

06.01.2009

Hier nur der Vollständigkeit halber der Hinweis auf eine Entscheidung des KG Berlin vom März 2008, zu der ich auf der Kanzleiseite soeben Infos eingestellt habe. Zusammengefasst sagt das KG Berlin (8 U 83/08), dass eine Kamera im Aufzug eines Mietshauses der Einwilligung aller Mieter bedarf. Interessant ist dabei – nicht nur – dieser Abschnitt:

Unerheblich ist auch der Vortrag der Beklagten, dass sie gemäß den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten handele. Ein etwaiger Missbrauch der erfassten Daten lässt sich auch durch die von der Beklagten vorgetragenen organisatorischen Maßnahmen nicht vollständig ausschließen.

Wenn das alle Gerichte so anwenden würden, gäbe es sehr viel weniger Kameras in unserer Umwelt – ich frage mich, ob ein Missbrauch überhaupt vollständig ausgeschlossen werden kann, Fr. Z. wird das sicherlich verneinen.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Treppenlift

glaube ich auch, ein Missbrauch lässt sich da nie völlig ausschließen.

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