Kein ausdrückliches Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
12.04.2008
Ich habe im Jahr 2007 eine Petition an den deutschen Bundestag gerichtet. Ziel war die ausdrückliche Normierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz, einige Zeit nach der Eingabe meiner Petition fingen verschiedene Parteien in der öffentlichkeit auch an, für diese Idee zu werben.
Heute kam die Antwort des Petitionsausschusses: Die Petition wurde eingestampft, der Bundestag wird sich damit nicht beschäftigen. Selbst der Wunsch der Grünen, meine Schreiben an die Fraktionen und die Bundesregierung der Kenntnisnahme weiterzuleiten (wäre ja nicht sehr viel gewesen) wurde mehrheitlich abgeblockt. Der Kampf für Bürgerrechte endete wieder mal als es darum ging, mehr als 2 Seiten lesen zu müssen.
Die ernüchternde Antwort, aus der sich erkennen lässt. dass mein zweites Schreiben nicht mal gelesen wurde, ist auf der Webseite zur Petition zu finden. Nachdem diesem (von mir leider erwarteten) Ausgang der Geschichte wird die dortige Webseite zum 1.5.08 eingestellt. Gleichzeitig werde ich wahrscheinlich auch die Seite hier zum Datenschutz abschalten, da sie sich nicht wie erwartet entwickelt und meine Zeit langsam zu knapp wird.