Keine konkludente Einwilligung bei Möchtegern-Models
07.02.2009
Das LG Berlin (AZ: 27 O 870/07) hat eine lebensnahe Entscheidung hinsichtlich der Möchtegern-Models gefällt: Wenn jemand (der nicht als Model tätig ist) in einem Club angesprochen wird und zu einer Foto-Session geht, ist eine Veröffentlichung der Fotos ohne konkrete Absprache nicht zulässig. Insbesondere ist keine konkludente Einwilligung anzunehmen.