Keine Vorratsdatenspeicherung bei von GPF betriebenen TOR-Exitnodes
13.12.2008
Die GermanPivacyFoundation gibt bekannt:
Die German Privacy Foundation e.V. hat von einer international tätigen Wirtschaftskanzlei ein Gutachten zu den Fragen erstellen lassen, wie der Dienst Tor rechtlich einzuordnen ist; inwieweit der Betrieb eines Tor-Servers Speicherverpflichtungen im Sinne der Vorratsdatenspeicherung auslöst, und – falls das zuträfe – welche Daten zu speichern wären.
Als Ergebnis dieser rechtlichen Untersuchung sieht sich die German Privacy Foundation e.V. nicht verpflichtet, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Daten zu erheben und zu speichern.
Erst bei Heise gibt es ein paar Hintergrundinfos:
Die von Paragraf 113a (Absatz 6) TKG geforderte Aufzeichnung der ursprünglichen und der geänderten IP-Adresse sei bei TOR nicht aussagekräftig und unverhältnismäßig. Zudem sei dieser auf Anonymisierungsdienste abzielende Ansatz verfassungsrechtlich sehr umstritten, handwerklich missraten und schieße über die von der EU gesetzten Vorgaben hinaus
Bis auf den letzten Satz (schiesst über EU-Vorgaben hinaus) sind das alles gute Argumente (der nationale Gesetzgeber ist ja noch autonom, es ist nicht das erste Mal).
Besonders das Argument mit der Entgeltpflicht ist zur Zeit aktuell und wurde von Patrick Breyer hier ausführlich analysiert. Möglicherweise bietet sich hier in der Tat ein brauchbares “Schlupfloch”.