Konsequenz aus IPs als personenbezogenen Daten
07.07.2008
Auch wenn ich es erfreulich finde, dass durch die YouTube/Viacom-Geschichte Bewegung in die Einordnung von IPs als personenbezogenes Datum kommt, muss ich nun eine Warnung aussprechen: Wer (so wie ich) dieser Meinung ist, muss die rechtlichen Probleme sehen, die danach kommen.
Wenn die IP nämlich ein personenbezogenes Datum ist, und somit entsprechend §13 TMG einer Einwilligung des Betroffenen zur Erhebung und Übermittlung bedarf, gibt es einige Probleme (die ich schon in meinem ersten Artikel zum Thema dargelegt habe):
- Javascripts von externen Servern zu laden, etwa um Werbung oder Analysetools einzubinden, wird nicht mehr möglich sein,
- das Einbinden externer Inhalte ist sogar generell nicht ohne weiteres möglich: Nichtmal Bilder darf man von externen Servern her ohne Einwilligung laden, da somit immer die IP des Nutzers an einen Dritten übermittelt wird – ob der das in seinen Logfiles speichert ist nebensächlich, da die Übermittlung in jedem Fall stattfindet!
Dass das nicht Sinn der Sache sein kann liegt auf der Hand, daher plädiere ich seit langem dafür, das Problem schon jetzt anzugehen. Einer meiner Vorschläge ist eine extensive Auslegung des §11 III TMG, der privilegierungen für “Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen” vorsieht – ich subsumiere hier problemlos nicht nur einen Mailserver, sondern auch einen Webserver, so dass das Einbinden externer Inhalte kein Problem wäre.
Man muss dies nicht unbedingt begrüßen, doch vergrössert sich inzwischen zunehmend der Zwang, sich dieser Frage zu stellen. Solche Ansätze vermisse ich zur Zeit ganz.