Kreis Düren: Daten-Striptease für Eltern
28.03.2009
Wenn man im Kreis Düren als Eltern sein Kind in einen Kindergarten gibt, fallen – das ist klar – Gebühren an. Es ist auch fair, dass eine soziale Staffelung erfolgt, also je nach Einkommen mehr oder weniger Gebühren zu zahlen sind. Dass man hierzu sein Einkommen darlegen muss, ist eine logische Folge.
Dass der Kreis Düren aber den Daten-Striptease fordert, unter der ständigen “Drohung”, dass bei nicht sorgfältiger Darlegung der maximale Gebührensatz fällig ist, ist alles andere als OK. Ich habe deswegen die Landesdatenschutzbeauftragte NRW eingeschaltet – ein paar Infos.
Wenn man den Bogen zur “Erklärung des Einkommens” erhält, merkt man, dass da einiges zu viel sein muss: ganze 12 Seiten enthielt das “Willkommenspaket”.
Dabei ergab sich für mich schon ohne es zu lesen, ein erstes Problem: In Düren sind die ersten 12 Monate beitragsfrei. Warum also muss man sein Einkommen darlegen, wenn ohnehin keine Gebühren anfallen? Das Prinzip der Datensparsamkeit, in NRW durch das LDSG NW für die Verwaltung verpflichtend festgeschrieben, wird schon jetzt mit Füßen getreten.
Beim Ausfüllen geht es dann aber noch weiter: So gibt man nicht sein Einkommen an. Das wäre zu einfach und würde wohl zu wenig offen legen: Statt dessen gibt man faktisch eine Steuererklärung ab, in der man darlegen muss, wie viel man aus welchen Einkommensarten vorzuweisen hat. Vom 400 Euro Job über “sonstige Einnahmen”, üb er “Einnahmen aus Forst-Landwirtschaft” und Gewerbebetrieb bis zum Brutto-Einkommen.
Doch auch das reicht dem Kreis Düren nicht: Man will mehr. So sollte man seinen Einkommensteuer-Bescheid mitschicken. Wäre auch kein Problem, auf Seite 1 steht das Brutto-Einkommen. Alles andere an Angaben (Erfolgte Rückzahlungen oder Nachzahlungen etc.) könnte man schwärzen.
Nicht aber im Kreis Düren, hier wird im Formular in Fettschrift nach dem vollständigen Bescheid gefragt. Seite 1-4. Fraglich, was den kreis Düren zur Festsetzung der Kindergarten-Gebühren (die ja zur Zeit ohnehin nicht anfallen!) dann noch angeht, wie viel man für einen Steuerberater ausgegeben hat. Oder wie oft man zur Arbeit gefahren ist (Pendlerpauschale ist ja angegeben). All diese privaten Details, die zur Festsetzung nicht nötig sind, werden hier abgefragt.
Eine Belehrung zum Datenschutz sucht man vergeblich: Es gibt keine Infos, was mit den Formularen die man einschickt, geschieht. Wie lange die vorrätig gehalten werden. Ob ein Austausch mit anderen Behörden (wäre m.E. ohnehin rechtswidrig) stattfindet. Oder dass man als Betroffener im Steuerbescheid schwärzen kann/soll, was nicht nötig ist. Wohl aber wird betont, dass man alles angeben muss, zumindest hat man als Betroffener das Gefühl. Und wahrscheinlich wird jeder bisher alles bereitwillig angeben, um bloß nicht den Maximal-Satz zu erhalten.
Wie gesagt: Ich habe die Geschichte vor ca. 2 Wochen an die Landesdatenschutzbeauftragte weitergegeben, mit einer Kopie des Formulars. Eine Rückmeldung gab es bisher nicht, ich werde berichten, sobald sie erfolgt. Und ich kann betroffenen Eltern nur raten, sich ebenfalls an die LDSB zu wenden. Nicht nur in Düren, sondern überall, wo die Verwaltung versucht, derartige Einblicke in das Privatleben zu erhalten.