Länderchefs billigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag
23.10.2008
Die Tagesschau berichtet:
Die Ministerpräsidenten haben sich nach monatelangen Beratungen auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geeinigt. […] Nach dem Willen der Länderchefs sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen dürfen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. […] Die Anstalten sollen […] nachweisen, dass diese digitalen Angebote einen “publizistischen Mehrwehrt aufweisen” und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte.
Das klingt nicht gut für die inzwischen (zu Recht) so belibten Mediatheken. Wenn man sich die Angebote der Privaten im Internet ansieht, graust es ein wenig, was uns da in Zukunft an “Qualität” erwartet. Beim lesen dieses Absatzes dürfte klar sein, dass der 1Live-Liebesalarm der Vergangenheit angehört:
Nicht mehr im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug.
Dennoch verbleibt Platz für “Spass”, wie man betont:
Ausdrücklich nennt der Staatsvertrag Unterhaltung als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Telemedien-Angebots.
Man kann es auf einen Punkt bringen: Wir zahlen demnächst unsere Rundfunkgebühren, um endgültig auf dem Niveau privater Fernsehsender “unterhalten” zu werden.