Datenschutz

Lustig

15.12.2008

Ich habe im Artikel eben auf die Seite http://www.datenschutz-praxis.de/ verwiesen. Im Nachhinein stelle ich fest, dass dort u.a. Google Analytics eingesetzt wird. Ist natürlich bei dem Thema auch ein gewisses Qualitätsmerkmal, speziell wenn das Magazin verspricht, mir u.a. zu bieten:

Durchsetzung von Datenschutzbelangen im Unternehmen/in der Behörde

Andererseits, und insofern ist sowas als Beispiel wertvoll, sind solche Phänomene natürlich eine sehr praxisnahe Erklärung, warum es einerseits DSB gibt, die Dinge wie GA verteufeln, andere dagegen, die überhaupt kein Problem damit haben. Neben der persönlichen Einstellung ist die konsumierte Literatur hier ein sehr wichtiger Faktor.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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