Mein Fehler. Tut mir leid.
29.06.2008
Es gibt Fehler, die laufen einem noch Jahrelang hinterher. Damals, als ich noch mit Netz-ID.de ein recht bekanntes Portal für Webmaster führte, habe ich hin und wieder auch was zu rechtlichen Themen geschrieben. Schon vor Jahren, lange bevor Datenschutz ein Thema war, habe ich auch etwas dazu geschrieben, dass “User sich bzw. ihren Account selbst löschen können müssen”. Hintergrund war ein erster Entwurf eines EGG, den ich so gedeutet habe – die Passage floss aber in der (von mir viel zu weit ausgelegten) Form nie ins TDG, geschweige denn ins TMG ein. Stattdessen findet sich heute im §13 IV TMG folgendes:
Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,[…]
Der Nutzer kann dies aber auch tun, wenn man ihm die Möglichkeit eröffnet, um die Löschung eines Accounts zu bitten – etwa indem man eine Mail schickt bzw. über ein Formular im Account um Löschung der Account-Daten bittet. Der §13 IV TMG spricht ja gerade nicht davon, dass der Nutzer “selbst” die Nutzung beenden kann. Insofern habe ich schon vor einiger Zeit meine (streitbare) Auffassung zu dem Thema geändert.
Man findet hin und wieder, sogar mit namentlichem Hinweis auf mich, Einträge zu dem Thema, etwa im Mambers-Forum. Meine fehlerhafte Interpreation sorgte damals leider lange Zeit sogar für eine CMS-Plugin-Welle zum Thema. Interessant ist, dass ich diese Aussage nun auch via Dr. Bahr’s Homepage in einem Schriftstück des Düsseldorfer Kreises zum Thema Datenschutzrechtliche Vorgaben für Web 2.0 Netzwerke finde.