Datenschutz

Mit Überwachung zum Datenschutz?

14.11.2009

Ich lese einen interessanten Kommentar des Datenschutzbeauftragten bei Zeit-Online, der da lautet:

Wir können nicht jedes Unternehmen überwachen, ein Gütesiegel würde die Transparenz erhöhen.”


Irgendie gefällt mir die Wortwahl nicht, ich denke, “Überwachung” ist nicht das schlagende Instrument des Datenschutzes. Vielmehr geht es um effiziente Kontrolle, was nicht das Gleiche ist. Dabei wäre es schon ein erster Schritt, wenn man dafür sorgt, dass jede Stelle die dazu verpflichtet ist, auch einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Auch hier braucht man weniger Repressalien als vielmehr eine konzertierte Informations– und Aufklärungsaktion. Gerade sensible Bereiche wie kleinere Arztpraxen verpennen hier den Trend und bringen sich in große Gefahren.


Anmerkung: Zum wiederholten Male habe ich den Fall gefunden, dass eine kleinere Arztpraxis übernommen wurde und ohne Einwilligung Daten der Patienten übergeben wurden. Auf Grund der Mails, die mich hin und wieder von Ärzten erreichen weil ich dazu schon einmal was geschrieben habe, weiß ich, dass hier eine Menge Unkenntnis herrscht.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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