Musikindustrie pocht weiter auf Auskunft und Verantwortung
26.03.2008
Nach dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz “erhebliche Konsequenzen” aus der BVerfG-Entscheidung gezogen hat was die Auskunftsansprüche der Musikindustrie angeht, antwortet diese nun eher gelassen, wie e-recht24.de berichtet:
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird nach Einschätzung der Musikindustrie keinen direkten Einfluss auf die Verfolgung von Internetpiraterie haben. Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie sei die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht.
Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten zudem einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. Der Verband forderte erneut mehr Verantwortung der Provider bei der Verfolgung von Internetpiraterie wie beispielsweise in Frankreich oder England. Nur so ließe sich das Problem auch ohne massenhafte juristische Verfahren lösen.