Datenschutz

Neues Datenschutz-Tool der IITR Datenschutz GmbH

27.06.2023

Die IITR Datenschutz GmbH stellt ihren Kunden und Interessenten zukünftig Datenschutz-Generatoren auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Datenschutz-Erklärung

Eine Datenschutzerklärung auf einer Webseite ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen und die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Sie erläutert, wie persönliche Daten gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden, was Transparenz fördert und den Benutzern hilft, informierte Entscheidungen zu treffen. Eine eindeutige und umfassende Datenschutzerklärung kann rechtliche Schwierigkeiten verhindern und demonstriert eine verantwortungsbewusste Datenpraxis. Sie unterstreicht das Engagement einer Webseite für Datenschutz und Respekt gegenüber den Rechten und Freiheiten der Nutzer. Daher ist sie nicht nur ein wichtiger rechtlicher Schutz, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsbewussten Online-Präsenz. Ohne sie riskieren Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Vertrauensverlust bei ihren Nutzern.

Mit dem neu entwickelten Datenschutz-Generator der IITR Datenschutz GmbH können Sie eine rechtskonforme Datenschutz-Erklärung mit der Beantwortung von lediglich 5 Fragen erstellen.

Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung

Eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes und stellt sicher, dass personenbezogene Daten in einer Art und Weise verarbeitet werden, die mit den DSGVO-Vorschriften übereinstimmt. Sie ist von wesentlicher Bedeutung, wenn ein Datenverantwortlicher die Verarbeitung personenbezogener Daten an einen Auftragsverarbeiter auslagert. Die AVV klärt die Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien, um den Schutz und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Sie enthält Vorschriften zur Vertraulichkeit, Datensicherheit, Subunternehmer, Löschung oder Rückgabe von Daten und Überprüfungen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen und hohen Bußgeldern führen kann. Daher ist eine AVV nicht nur ein notwendiger rechtlicher Schritt, sondern auch ein Zeichen für verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Datenschutz.

Mithilfe unseres Generators werden Sie an die Hand genommen, so dass Sie sicherstellen und gewährleisten können, dass sämtliche rechtlich erforderlichen Rahmenbedingungen in Ihrem individuell erstellten Auftragsverarbeitungs-Vertrag enthalten sind.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot