Neues Problem: Adress-Suchmaschinen die ohne Einwilligung und Kenntnis Daten erheben (Update)
19.03.2008
Es gibt einen neuen und interessanten Problemkreis: Mit webadress.de gibt es eine Suchmaschine (hinter der die t-info GmbH steht), die scheinbar wie eine normale Suchmaschine arbeitet: Mit einem Spider. Allerdings macht die Suchmaschine etwas neues: Sie durchsucht Webseiten nach Telefonnummern und Adressen um diese dann anzuzeigen. Wer dort nach “Jens Ferner” sucht, findet z.B. meine Postfach-Anschrift und meine private Webseite. Eingewilligt habe ich in diese Erfassung genauso wenig wie ich von der Speicherung in Kenntnis gesetzt wurde – andererseits ist die Erfassung von Webseiten übliches Tagesgeschäft und man den Crawler auch (angeblich) sauber aussperren.
Ich persönlich habe Bauchschmerzen bei der Geschichte, da hier nicht Content im Vordergrund steht, sondern ganz klar die Personen und ihre Anschriften. Auch wird es als “Gewerbliche Suchmaschine” beworben, ich selbst bin aber nur als Privatperson im Internet unterwegs. Auch wünschte ich mir zumindest eine Benachrichtigung entsprechend §33 BDSG, die ja – angesichts der Tatsache dass Mail-Adressen erfasst werden- recht einfach zu handhaben wäre.
Um eine erste Einschätzung zu erhalten, habe ich den Hessischen Datenschutzbeauftragten einmal angeschrieben und um eine Bewertung gebeten.
Update: Wie ich inzwischen weiß, ist das Regierungspräsidium Darmstadt sachlich zuständig. Dort wird die Sache zur Zeit bearbeitet, ein Aktenzeichen wurde mir mitgeteilt. Sobald mir etwas vorliegt wird es einen Artikel geben. Die robots.txt auf meiner Seite habe ich bearbeitet, weiterhin werden meine Daten dort aber geführt.
Update2: Ein Mitarbeiter des RP hat sich bei mir gemeldet und bekundet, dass er Interesse an dem Fall hat. Rechtlich ist es nach bisheriger Sicht von mir ebenso kompliziert wie Interessant, da die Ausnahmen des §33 BDSG geradezu zum streiten einladen, speziell die Nummer 8, bei der ich zur Zeit sehr restriktiv auslege.
Angelika H.
Auch trotz eines Verwertungsverbotes (BDSG) wurde von einer meiner eigenen Webseiten (Privat) Daten (Name, Adresse, Telefon, Mail, Webadresse) aus dem Impressum extrahiert und auf einer gewerblichen Webadressensuche bereit gestellt.
Da zeigt sich, dass manche Unternehmen sich um die im Impressum vorhanden Hinweise und Verbote nicht scheren.
Es ist schon seltsam, was große Firmen heutzutage vom Bundesdatenschutzgesetz halten; nämlich nichts.
Mit freundlichem Gruß
Angelika H.
Und der von mir angeschrieben zustände Landes-DSB hat sich nach einer ersten kurzen Meldung auch nicht mehr gemeldet. Traurig.
Angelika H.
Und sonst kann man schlecht juristisch etwas machen.
Schließlich entsteht mir ja kein besonderer Schaden beim Datenschutzverstoß.
Naja, es ist zu überlegen, ob man mittels Anwalt "Auskunftsklage" erheben kann - wäre aber meines Wissens Neuland.