Norisbank weigert sich
26.07.2008
Am 17.5.08 habe ich von der Norisbank unverlange Werbung erhalten, Kontakt hatte ich zu denen meines Wissens noch nie. Am gleichen Tag ging mein schriftliches Auskunftsbegehren raus, mit Fristsetzung auf den 30.5.08. Innerhalb der Frist gab es keine Reaktion, also habe ich den zuständigen Sächsischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Der hat mir am 17.6.08 geschrieben, dass er die Norisbank ermahnt hat, sich um mein Anliegen zu kümmern.
Heute ist der 26. Juli 2008. Reaktion der Norisbank: Keine. Am Montag geht also wieder was an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten raus.
Ein Mensch
Die Norisbank gehört nun schon seit einiger Zeit der Deutschen Bank. Von letzterer bzw. deren Versicherungsableger habe ich in der Vergangenheit reichlich unverlangte Post erhalten.
Sven
Naja, die klassische Tote-Mann-Strategie. Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Unbeding dranbleiben!!!!! Die müssen ihre Quelle preisgeben...
Dimitrios Pittaras
Vom Gewerbe zum Gewerbe wäre es erlaubt und machbar ohne einer
Einlandung werbung zu machen.
Auch bei einem Rechtsanwalt.
Der handel auch wie ein Gewerbetreibend seine Praxis!
So lange es in dem Bereich "Normalwerbung" es handelt,sollte es erlaubt sein.
Unabhängig davon, dass das so m.E. nicht stimmt: Ich bin kein Anwalt, sondern Student. Außerdem spielt es keine Rolle, welchen Beruf man hat, solange man die Werbung als Privatperson erhält.
Malte S.
Zumal es hier ja nicht um die Frage der unverlangten Werbung geht, sondern um die Frage über die Herkunft und den Bestand der Daten.
@Dimitrios: Die unverlangte Zusendung an Unternehmen kann dann "erlaubt" sein, wenn der beworbene Gegenstand in Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Nicht aber, wenn er keinerlei Zusammenhang hat (z.B. Werkzeugwerbung an einen Anwalt).
Die Sache mit dem Gewerbe und der Werbung wurde im aktuellen BGH Urteil deutlich aufgegriffen und besprochen: https://www.iitr.de/blog/grenzen-gewerblicher-nachfrage-per-telefax-und-e-mail/
goofy
Ach joh.. Datenschutz und Banken ;-) Eine große Bank, die sich in einem Nachbarland Deutschlands befindet, scannt übrigens die Überweisungsdaten ihrer Kunden. Stellt sie dann fest, dass Kunde x im Ausland Geld abgehoben hat, bekommt er telefonisch eine Reiseschutzversicherung angeboten. Ist zwar verboten , aber hey.. who cares!? So geht das dann auch mit anderen Überweisungsdaten... Woher ich das weiß, will ich hier lieber nich erzählen ;-)