Orientierungshilfe zu Datenschutz-Informationspflichten
27.11.2018
[IITR – 27.11.18] Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Behörden in Bayern) hat aktuell eine lesenswerte Orientierungshilfe zu Informationspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht.
Die Ausführungen adressieren viele im Zusammenhang mit den Informationspflichten nach Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung derzeit auch zwischen den Aufsichtsbehörden diskutierte Fragestellungen.
Wenngleich die Orientierungshilfe für Unternehmen in Bayern keinen rechtlich bindenden Charakter hat, beinhaltet diese dennoch zahlreiche praktische Empfehlungen, an denen sich auch Unternehmen orientieren können.
Weitere Informationen: Orientierungshilfe (PDF) einsehen.
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