22 Mai
Massenverfahren zum immateriellen Schadenersatz? – Ja, nein, vielleicht?!
In seinem Urteil vom 4. Mai 2023 hielt der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter anderem fest, dass betroffenen Personen nur dann ein Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten zustünde, wenn tatsächlich ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden sei. Dieser müsse im Einzelfall auch nachgewiesen werden. Bei der Beurteilung des Schadenersatzes käme es darüberhinaus nicht auf eine Erheblichkeitsschwelle an, auch geringe immaterielle Schäden seien zu e...