Datenschutz-Aufsicht NRW: Videoüberwachung durch Unternehmen und Private
[IITR - 23.10.14] Die Datenschutz-Aufsicht NRW (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) hat unter dem Titel "Sehen uns gesehen werden - Videoüberwachung durch Private in NRW: Orientierungshilfe mit Fallbeispielen" eine lesenswerte Anleitung veröffentlicht, unter welchen Rahmenbedingungen Unternehmen und Privatpersonen Videoüberwachungssysteme einsetzen dürfen und an welchen Stellen aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Einsatz unzulässig ist. weiterlesen