29 Juni
OLG Frankfurt: kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen (Datenschutz)
Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 16.6.2010 (Az. 13 U 105/07) die Vor-Entscheidung des LG Darmstadt bestätigt, dass ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung seiner IP-Adressen hat. Die zu dem Urteil ergangene Pressemitteilung zitiert aus dem Urteil wie folgt: "Bei den IP-Adressen handele es sich (..) um für die Berechnung des Entgelts erforderliche Daten". Die Frage ist unter Juristen seit längerem umstritten. Zu den Hintergründen... (mehr …)