31 Okt.

OVG Münster zum Begriff des Hausrechts im Datenschutzgesetz NRW

Das OVG Münster hat sich (16 A 3375/07) mit der Zulässigkeit einer Videoüberwachung nach §29b Landesdatenschutzgesetz NRW beschäftigt. Dabei brachte der Kläger vor, dass der Begriff "Hausrecht" im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes ein engerer Begriff ist, als der allgemein übliche. Da das LDSG NRW ein Filmen zur Wahrung des Hausrechtes vorsieht und der Beklagte sich darauf berufen hatte, hoffte der Kläger somit die Unrechtmäßigkeit festzustellen. Das OVG sah das anders: Wenn der Gesetzgebe...

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31 Okt.

AG München zur Zulässigkeit von Luftaufnahmen

Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass sein Grundstück gegen seinen Willen mit geeigneten Mitteln (z.B. einem Flugzeug) „ausgespäht“ und fotografiert wird. Dieses Recht ist jedoch nicht schrankenlos. Ist die Zuordnung der Aufnahme zu einer konkreten Adresse, die Darstellung von Personen oder persönlichen Gegenständen nicht gegeben, ist der Eingriff so gering, dass das Interesse eines Gewerbetreibenden am Verkauf einer Luftbildaufnahme überwiegt. (mehr …)

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30 Okt.

Bundesagentur für Arbeit: Es geht weiter

Hinweis via SPON: Die Bundesagentur für Arbeit hat Zeitungsberichten zufolge weit größere Datenschutzprobleme als bekannt. Sie setzt ein Computersystem ein, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Suchtkrankheiten, Verschuldung und Familienprobleme von Hartz-IV-Empfängern abrufen konnten.

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30 Okt.

Stempel „VS-Nur für den Dienstgebrauch” allein schließt Anspruch auf Informationszugang nicht aus

Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließt einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die begehrte Informati...

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30 Okt.

Kein Zugang zu amtlichen Informationen bei Nachteilen für die internationalen Beziehungen

Ob der Zugang zu amtlichen Informationen wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen abgelehnt werden muss, unterliegt einer Beurteilung der zuständigen Behörde, die von den Verwaltungsgerichten nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen....

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29 Okt.

Wer kontrolliert Zertifizierer?

Der aktuelle Datenschutz-Vorfall bei Libri.de ist dämlich, aber langsam ist sowas (gleich bei wem es passiert) ja nichts besonderes mehr. Leider. Aber Netzpolitik.org bringt es im Artikel zum Thema am Ende auf den Punkt und reißt ein Thema an, das ich hier auf der Seite in der Vergangenheit nicht ohne Grund immer häufiger hoch halte: Wer kontrolliert eigentlich Zertifizier-Dienstleister wie TÜV Süd und reicht die Kontrolle aus? Eben: Jeder darf und kann sich "Datenschutzbeauftragter" ne...

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29 Okt.

Keine Privatsphäre mehr

Interessantes Interview mit Kleinrock in der SZ, dabei ein beklemmendes Statement: Wenn Sie auf das Thema Privatsphäre anspielen, nicht unbedingt. Aber Ihre Privatsphäre verschwindet, finden Sie sich damit ab. Wir haben doch bereits heute über unsere Mobiltelefone viel davon aufgegeben, weil wir immer ortbar sind. Es wird immer schwerer, sich vom Netz zu trennen, das ist die Kehrseite der Medaille. Aber ich bin entspannt: Erstens gibt es Freiheit nur wenn man sie erkämpft, insofern hat er r...

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27 Okt.

Postbank und Datenschutz im Alltag

Nachdem die Postbank nun im Rampenlicht steht (siehe nur hier), zeigt sich, dass man dort wohl ein wenig Nachsitzen muss beim Thema Datenschutz: Michael Rahe hat per Mail ein Auskunftsersuchen nach §34 BDSG eingereicht – und die erhaltene Antwort zeugt für mich davon, dass man das Thema nicht so ernst nimmt, wie jedenfalls ich es ernst nehmen würde. Übrigens: Unabhängig von dem Skandal jetzt muss man schlicht feststellen, dass die erteilte Antwort beim besten Willen nicht das ist, was man ...

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