31 Okt.
OVG Münster zum Begriff des Hausrechts im Datenschutzgesetz NRW
Das OVG Münster hat sich (16 A 3375/07) mit der Zulässigkeit einer Videoüberwachung nach §29b Landesdatenschutzgesetz NRW beschäftigt. Dabei brachte der Kläger vor, dass der Begriff "Hausrecht" im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes ein engerer Begriff ist, als der allgemein übliche. Da das LDSG NRW ein Filmen zur Wahrung des Hausrechtes vorsieht und der Beklagte sich darauf berufen hatte, hoffte der Kläger somit die Unrechtmäßigkeit festzustellen. Das OVG sah das anders: Wenn der Gesetzgebe...