30 Okt.
Kein Zugang zu amtlichen Informationen bei Nachteilen für die internationalen Beziehungen
Ob der Zugang zu amtlichen Informationen wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen abgelehnt werden muss, unterliegt einer Beurteilung der zuständigen Behörde, die von den Verwaltungsgerichten nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen....