21.09.2009
Bestehende Regelungen zur Personaldatenverarbeitung überprüfen
Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. empfiehlt dringend, bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen auf ihre Aktualität zu überprüfen. Grund sind die im Sommer verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Danach dürfen seit dem 1.September 2009 personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur noch verwendet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Diese Verpflichtung wurde mit dem § 32 Abs. 1 BDSG neu geregelt und hat einen unmittelbaren Einfluss auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsleben. weiterlesen