02 Feb.
LG München: Schmerzensgeld wegen nicht korrekter Einbindung von Google Webfonts
[IITR - 02.02.22] Das Landgericht München I hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) einem Kläger 100,- Euro Schmerzensgeld wegen der nicht korrekten Einbindung von Google Webfonts (eine von Google kostenfrei zur Verfügung gestellte Bibliothek von Schriftarten) zugesprochen. (mehr …)