17.09.2013
Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Datenübermittlung in Drittstaaten erfordert Prüfung in zwei Stufen
[IITR - 17.09.13] Der Düsseldorfer Kreis (Gremium in der Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) hat in einer Stellungnahme betont, dass die Datenübermittlung in Drittstaaten zwingend eine zweistufige Prüfung erfordert. weiterlesen