03.09.2013

Datenschutz: iPad App zu Cloud Computing von Bird&Bird

[IITR - 03.09.13] Die Rechtsanwaltskanzlei Bird&Bird hat eine iPad App zum Thema Cloud Computing veröffentlicht. Die App informiert Anbieter von Cloud Computing Lösungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen in folgenden Ländern: Deutschland, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Italien, Polen, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigtes Königreich. weiterlesen

04.08.2013

Veranstaltung in Wiesbaden: Datenschutz – IT/Forensik – Compliance: ein magisches Dreieck?

[IITR - 04.08.13] Am 23.09.2013 findet in Wiesbaden eine Fachtagung zum Thema "Datenschutz - IT/Forensik - Compliance: ein magisches Dreieck?" statt. Die Veranstaltung richtet sich an Datenschutzbeauftragte, IT-Forensiker und Compliance-Beauftragte und behandelt die Themen "Straftaten bekämpfen-Datenschutz beachten?", "Datenschutz und wissbegierige Journalisten, ein Widerspruch in sich?", "Logfile-Analyse (SIEM) zur Erkennung und Dokumentation komplexer Angriffe", "IT-Forensik bei mobilen Endgeräten", "Einsatz der Netzwerkforensik für Ermittlungsbehörden", "IT-Forensik als Aspekt der Compliance in Großunternehmen" und "Erste-Hilfe Kit der Forensik". weiterlesen

03.08.2013

Datenschutz-Aufsichtsbehörden problematisieren Safe-Harbor-Abkommen

[IITR - 03.08.13] Die Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 24. Juli 2013 das so genannte "Safe-Harbor-Abkommen" problematisiert. Auf Basis dieses Abkommens können sich US-amerikanische Unternehmen zur Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Mindeststandards verpflichten und so ein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutzniveau schaffen. Dies erleichtert europäischen Unternehmen wiederum die Weitergabe personenbezogener Daten an diese Unternehmen. weiterlesen

18.07.2013

Datenschutz: Grenzen der revisionssicheren E-Mail-Archivierung

[IITR - 18.07.13] Unternehmen sind aufgrund von Vorgaben insbesondere des Handelsrechts und der Abgabenordnung verpflichtet, Geschäftsbriefe und ihnen gleichgestellte Kommunikation revisionssicher – also insb. verfälschungssicher – zu archivieren. In der Unternehmenspraxis bedeutet dies nach dem gängigen Verständnis, auch ein- und ausgehende E-Mailkommunikation in einem separaten revisionssicheren Archiv für den Zugriff durch insb. die Finanzbehörden bereitzuhalten. Das folgende Beispiel zeigt allerdings, dass technisch Fallgestaltungen denkbar sind, bei denen E-Mails in das Archiv gelangen ohne dass diese dem Empfänger zur Anzeige gelangen. [Anm.: bitte beachten Sie auch unser Update zu dem Artikel am 25.09.2013.] weiterlesen